Für Wen?

Für Menschen mit einer psychischen Erkrankung

Das Betreute Wohnen in Familien (BWF) eignet sich für Menschen mit unterschiedlichen psychiatrischen Krankheitsbildern, die nicht mehr oder noch nicht alleine leben können und Hilfe im Alltag brauchen. Zum Beispiel unterstützt die Familie bei den Mahlzeiten, bei der Strukturierung des Tagesablaufs, bei der Freizeitgestaltung, bei Arztbesuchen und der Medikamenteneinnahme. VERSE e. V. bietet im Rahmen des BWF ein individuelles Leben in einer Gastfamilie für Menschen ab 18 Jahren bis ins hohe Alter an, aus dem Landkreis Emmendingen und der Stadt Freiburg.

Ausschlaggebend für eine gelungene Vermittlung in eine Gastfamilie sind weniger Alter und Diagnosen, sondern der Wunsch nach dem Leben in einer Familie, die Bereitschaft und Neugier auf eine neue Lebensform und auch der Mut, sich auf andere Menschen einzulassen.

Absprache- und Kooperationsbereitschaft sind dabei wichtige Voraussetzungen, ebenso die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Gastfamilie und dem Fachdienst.

Grundlage des BWF ist eine Familienpflegevereinbarung, in der die Aufgaben der Familie, des Fachdienstes und auch die der MitbewohnerInnen formuliert sind.

In der Regel bieten wir allen InteressentInnen ein persönliches und unverbindliches Informationsgespräch an.
Ein gemeinsamer Erstkontakt in der Gastfamilie und ein darauf folgendes mehrtägiges Probewohnen ermöglichen ein gegenseitiges Kennenlernen und dienen der Entscheidungsfindung. Bei beidseitigem Einverständnis und der gesicherten Finanzierung des BWF erfolgt der Einzug in die Familie.

 

Das BWF eignet sich nicht für Menschen mit:

  • stark aggressiven Verhaltensweisen (verbal und physisch)
  • akuter Alkohol- und Drogenproblematik
  • wiederkehrender dauerhafter Suizidgefahr
  • sexuell belästigendem Verhalten

 

 


Für psychisch erkrankte Eltern mit Kind

Das BWF für Eltern mit Kind bietet die Möglichkeit des gemeinsamen Zusammenlebens von Mutter bzw. Vater und Kind, trotz der psychischen Erkrankung und dem Unterstützungsbedarf des Elternteils.

Voraussetzung ist eine gute Mutter- bzw. Vater-Kind-Bindung und der Wunsch und die Fähigkeit mit dem Kind zusammen leben zu wollen, sowie die Bereitschaft sich in der Erziehung unterstützen und anleiten zu lassen. Ansonsten gelten die gleichen Kriterien wie beim Angebot für Einzelpersonen mit einer psychischen Erkrankung.

Die Familie ist hierbei Gastfamilie für den Erwachsenen und Pflegefamilie - nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches VIII - für das Kind. Oberste Priorität hat das Wohl des Kindes. Es kann z.B. in der Pflegefamilie bleiben, wenn die Mutter bzw. der Vater nicht ausreichend für das Kind sorgen kann oder in der Klinik ist.

Die MitarbeiterInnen von VERSE e.V. begleiten und unterstützen die Mutter bzw. den Vater, das Kind und die Gast- bzw. Pflegefamilie durch regelmäßige Hausbesuche und enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.

 

 

Rechtliche Grundlagen

Das Betreute Wohnen in Familien ist eine individuelle Hilfeleistung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
nach § 80 SGB IX i. V. m.  § 113 SGB IX
Die Voraussetzung für eine Aufnahme in das BWF ist eine Kostenzusage des zuständigen Trägers der Eingliederungshilfe.
Der Antrag für die Maßnahme BWF ist dort durch die InteressentInnen zu stellen.